Jarl

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Wikipedia: Jarl

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ein Jarl, eine Jarlin, mehrere ?


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jarl ist ein Begriff aus der Sprache Thorwalsch und bedeutet gewählter oberster Richter und Verwaltungsoberhaupt eines Jarltums.

Der Jarl wird auf einem regionalen Hjalding gewählt und vertritt das Jarltum auch im Obersten Hjalding. Die Jarle sind zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse des Obersten Hjaldings. Sie treiben außerdem die Steuern ein.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bildquellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inoffizielle Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]