Golembauer
Name abgeleitet vonⓘ |
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Golem |
Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
ⓘ Golembauer | |
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Profession | |
Art | Magiebegabte |
Tradition | Gildenmagier |
Traditionsrituale | |
Ähnliche Professionen | Magier, Gildenmagier |
Mit freundlicher Genehmigung von Ulisses Spiele und Uhrwerk Verlag |
Ein Golembauer ist ein Zauberer, der sich auf die Herstellung und Belebung von Golems und Golemiden versteht. Der Golembau galt lange Zeit als Spezialgebiet der Dämonologie, bis Hasrabal ben Yakuban die ersten elementaren Golemiden erschuf.
Golembauer gibt es meist nur in der Bruderschaft der Wissenden, obwohl es kaum rechtliche Einschränkungen gibt.
- Bekannte Golembauer
- Kategorie:Golembauer
Regeltechnisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
DSA5 | Golembauer
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Sonderfertigkeit | ⓘStein wandle, Zauberer |
Diese Sonderfertigkeit braucht man um einfache und komplexe Golems erschaffen zu können.
Primär-Quelle: Aventurisches Animatorium Seite 103 | |||
DSA5 | Golembauer
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Profession | ⓘ |
Golembauer ist eine Regeltechnische Profession.
Primär-Quelle: Aventurisches Animatorium Seite 144 |
Golembauer ist eine regeltechnische Sonderfertigkeit. Sie erleichtert die Erschaffung von Golems.
In der 1. Auflage von Elementare Gewalten wurde die Sonderfertigkeit Golemidenbauer für elementare Golemiden eingeführt, dann aber in den offiziellen Errata mit Golembauer zusammengelegt.
Errata[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
ⓘSeite 142, SF Golemidenbauer: Die Sonderfertigkeit ist ersatzlos zu streichen, stattdessen greift Golembauer (WdZ S. 197). |
(aus: Elementare Gewalten/Offizielle Errata) |
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurisches Animatorium Seiten 103 (DSA5-Regeln, Beschreibung, Werte - Sonderfertigkeit), 144 (DSA5-Regeln, Beschreibung, Werte - Profession)
- Mysteria Arkana Seiten 180-181, 183
- Von Toten und Untoten Seite 102
- Wege der Helden Seite 286 (DSA4-Regeln Regeltechnik)
- Wege der Zauberei Seite 197 (Regeltechnik)
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Compendium Salamandris Seiten 54, 89
- Elementare Gewalten Seite 142 (Golemidenbauer)