Tralloper Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Das Wirtshaus Zum lachenden Henker]] Seite 58
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*[[Das Land an Born und Walsach]] Seite 133 <small>(Tralloper Vertrag in [[Festum]])</small>
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*[[Die Flusslande]] Seite 80
*[[Die Flusslande (2018)]] Seite 80
*[[Die reisende Kaiserin]] Seiten 61-62
*[[Die reisende Kaiserin]] Seiten 61-62
*[[Die Siebenwindküste]] Seite 80
*[[Die Siebenwindküste]] Seite 80

Aktuelle Version vom 24. Juni 2023, 13:10 Uhr

Name abgeleitet von
Trallop


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tralloper Vertrag
Ereignis
(Chronikeintrag)
Datum 199999996906066. HES 31 v. BF
(/Datierungshinweise/)
Involvierte Murak-Horas, Asralion Sommertau
Mit freundlicher Genehmigung von
Ulisses Spiele und Uhrwerk Verlag

Der Tralloper Vertrag zur Unantastbarkeit des Elfenreichs wurde 31 v. BF in Trallop zwischen Murak-Horas und Elfenkönig Asralion Sommertau geschlossen. Er behandelt die rechtliche Stellung der Elfen im Mittelreich und Horasreich.

Wesentliche Inhalte
  • Streitigkeiten unter Elfen ohne Beteiligung Dritter dürfen innerhalb der elfischen Gemeinschaft abgeurteilt werden.
  • Elfen dürfen einen Elfenbogen mitführen.
  • Elfen werden für einen Gesetzesbruch, so es der erste ist, nicht belangt, sondern nur über den Verstoß aufgeklärt.
  • Elfen dürfen nicht vor den Richter treten, heiraten, Klage führen oder Dokumente unterzeichnen.
Anmerkungen
  • Elfenmagie wird allgemein nach dem Codex Albyricus verurteilt, oft auf Grundlage des Tralloper Vertrags, aber gnädiger behandelt.
  • Halbelfen werden vor dem Gesetz wie Menschen behandelt.

Anlässlich des Vertragsschlusses wurde die Stadt Uhdenberg als Handelsstation von Elfen und Menschen gegründet.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]