Markt

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Dieser Artikel behandelt Markt und Basar als Ort und Ereignis. Der Rechtsbegriff findet sich unter Marktrecht.
Übersetzungen
Garethi: Markt
Tulamidya: Basar


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf einem Markt darf Handel betrieben werden, was Märkte zu zentralen Orten einer Region macht, an denen Bauern ihre Waren feilbieten können.

Mit dem Begriff Markt wird einerseits der Marktplatz an sich, oder ein stattfindender Handel bezeichnet. Jener Markt findet in größeren Orten und Städten mehrmals die Woche, in kleineren Orten meist nur am Markttag oder gar als überregionales Ereignis zu bestimmten Zeiten im Götterlauf statt.

Bekannte Märkte
Kategorie:Markt
Bekannte Plätze, auf denen teils auch Märkte stattfinden
Kategorie:Platz

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bildquellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inoffizielle Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]