Zoll
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Kurzbeschreibung
Beim Übertritt einer regionalen Grenze (Stadt-, Fürstentums- oder Landesgrenze) oder bei der Benutzung bestimmter Brücken und Wege wird in Aventurien in der Regel ein Zoll auf mitgebrachte Waren oder pro Person fällig.
- Mittelreich
Im Mittelreich liegt die oberste Zuständigkeit bei der Kanzlei für Steuern, Tribut und Zollwesen.
- Chorhop
In Chorhop gibt es das Amt des Zoll- und Handelsprätors, das jährlich neu ausgelost wird. 1023 BF wurde es durch Rastafan ibn Thabarullah ausgeübt.
- Grangor
In Grangor wird die Zollordnung von der Äußeren Stube festgelegt.
Irdisches
Innerhalb der Europäischen Union (mit einigen Ausnahmen, z.B. Helgoland und Büsingen, dafür mit der Türkei und einigen Europäischen Zwergstaaten) besteht seit 1968 eine Zollunion, in der keine Zölle zwischen den Staaten erhoben werden (Binnenzölle, ebenso in einer Freihandelszone). Dafür grenzt sich die Zollunion ihrerseits mit Zöllen nach außen ab (Außenzölle, üblicher Weise nur Einfuhrzölle). Übersicht aller Zollunionen
Zölle werden nur auf Waren (auch Tiere oder Strom), nicht auf Personen erhoben. Der Zollsatz wird üblicher Weise über den Wert der Ware berechnet, bei bestimmten Waren auch auf Gewicht oder Anzahl. Die Abgaben(höhe) werden/wird durch die Einfuhrumsatzsteuer, zollerhöhende Straf- und Anti-Dumping-Zölle, zollmindernde/-befreiende Verfahren (wie Zolllager, Versand oder Veredelung) und Ursprungspräferenzen (z.B. CETA) und vieles mehr beeinflusst.
In Deutschland begann der Abbau der inneren Zollgrenzen mit dem Deutschen Zollverein 1833 und wurde 1888 mit dem Beitritt der Hansestädte zum Zollgebiet des Deutschen Reichs abgeschlossen.
Im Mittelalter war der Wegzoll (vgl. heute Maut), der an Brücken und Stadttoren erhoben wurde, auf die Benutzung von Straßen und Wasserwegen durch Reisende üblich.
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Am Großen Fluss Seite 45
- Enzyklopaedia Aventurica (1999) Seiten 60-61 (Kapitel Grenz-, Weg- und Brückenzölle)
- Geographia Aventurica Seiten 114-115 (Kapitel Grenz-, Weg- und Brückenzölle)
- Handelsherr und Kiepenkerl Seiten 59-63 - Zollstellen, Zölle, Zöllner
- Herz des Reiches Seiten 9-10
- In den Dschungeln Meridianas Seiten 61, 119
- Myranor - Das Güldenland (HC) Seite 30
- Raschtuls Atem Seite 101
- Unter dem Westwind Seite 19
Ergänzende Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 121 Seiten 17-19
- Das Fest der Schatten Seiten 10-11
- Die Geheimnisse von Grangor Seiten 73, 81
- Die Sieben Gezeichneten (Abenteuer Unsterbliche Gier) Seite 115 (Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)
- DSA4-Meisterschirm Seite 33
- DSA4.1-Meisterschirm Seite 33
- Efferds Wogen Seiten 59, 76, 78, 81
- Ritterburgen und Spelunken Seiten 96-97, 114
- Rückkehr der Finsternis (Abenteuer Unsterbliche Gier) Seite 111 (Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)
- Unsterbliche Gier Seite 13 (Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)
Erwähnungen
- Findet das Schwert der Göttin! Seite 25
- Havena (1985) Seite DH1
- Wege des Entdeckers Seite 50
- Wie Sand in Rastullahs Hand Seite 7
Links
Wiki Aventurica
- Aventurisches Recht
- Steuer
- Kanzlei für Steuern, Tribut und Zollwesen
- Zöllnerin - Professionsvariante