Zoll: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Das Fest der Schatten]] Seiten 10-11
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*[[Die Geheimnisse von Grangor]] Seiten 73, 81  
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*[[Die Sieben Gezeichneten]] <small>(Abenteuer [[Unsterbliche Gier (SG1)]])</small> Seite 115 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>
*[[Die Sieben Gezeichneten]] <small>([[Unsterbliche Gier (SG1)]])</small> Seite 115 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>
*[[DSA4-Meisterschirm]] Seite 33
*[[DSA4-Meisterschirm]] Seite 33
*[[DSA4.1-Meisterschirm]] Seite 33
*[[DSA4.1-Meisterschirm]] Seite 33
*[[Efferds Wogen]] Seiten 59, 76, 78, 81
*[[Efferds Wogen]] Seiten 59, 76, 78, 81
*[[Ritterburgen und Spelunken]] Seiten 96-97, 114
*[[Ritterburgen und Spelunken]] Seiten 96-97, 114
*[[Rückkehr der Finsternis]] <small>(Abenteuer [[Unsterbliche Gier (SG1)]])</small> Seite 111 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>
*[[Rückkehr der Finsternis]] <small>([[Unsterbliche Gier (SG1)]])</small> Seite 111 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>
*[[Unsterbliche Gier]] Seite 13 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>
*[[Unsterbliche Gier]] Seite 13 <small>(Kein Zoll auf kaiserlichen Straßen)</small>



Version vom 21. Juni 2023, 19:43 Uhr

Wikipedia: Zoll

Kurzbeschreibung

Beim Übertritt einer regionalen Grenze (Stadt-, Fürstentums- oder Landesgrenze) oder bei der Benutzung bestimmter Brücken und Wege wird in Aventurien in der Regel ein Zoll - ähnlich einer Steuer - auf mitgebrachte Waren oder pro Person fällig und von Zöllnern erhoben.

Mittelreich

Im Mittelreich liegt die oberste Zuständigkeit bei der Kanzlei für Steuern, Tribut und Zollwesen.

Chorhop

In Chorhop gibt es das Amt des Zoll- und Handelsprätors, das jährlich neu ausgelost wird. 1023 BF wurde es durch Rastafan ibn Thabarullah ausgeübt.

Grangor

In Grangor wird die Zollordnung von der Äußeren Stube festgelegt.

Irdisches

Innerhalb der Europäischen Union (mit einigen Ausnahmen, z.B. Helgoland und Büsingen, dafür mit der Türkei und einigen Europäischen Zwergstaaten) besteht seit 1968 eine Zollunion, in der keine Zölle zwischen den Staaten erhoben werden ('Binnenzölle', ebenso wie in einer Freihandelszone). Dafür grenzt sich die Zollunion ihrerseits mit Zöllen nach außen ab (Außenzölle, üblicher Weise nur Einfuhrzölle). Übersicht aller Zollunionen

Zölle werden nur auf Waren (auch Tiere und Strom sind Waren; Bargeld, übertragene Daten und Leichen jedoch nicht), nicht auf Personen erhoben. Der Zollsatz wird üblicher Weise über den Wert der Ware berechnet, bei bestimmten Waren auch auf Gewicht oder Anzahl. Die Abgaben(höhe) werden/wird durch die Einfuhrumsatzsteuer, zollerhöhende Straf- und Anti-Dumping-Zölle, zollmindernde/-befreiende Verfahren (wie Zolllager, Versand oder Veredelung) und Ursprungspräferenzen (z.B. CETA) und vieles mehr beeinflusst.

In Deutschland begann der Abbau der inneren Zollgrenzen mit dem Deutschen Zollverein 1833 und wurde 1888 mit dem Beitritt der Hansestädte zum Zollgebiet des Deutschen Reichs abgeschlossen.

Im Mittelalter war der Wegzoll (vgl. heute Maut), der an Brücken und Stadttoren erhoben wurde, auf die Benutzung von Straßen und Wasserwegen durch Reisende üblich.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen