Dämonenbeschwörung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2024, 05:41 Uhr

Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dämonenbeschwörung gilt in im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa und dem Shîkanydad von Sinoda als Verbrechen. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Ersttäter und Gildenangehörigen Disvocatio und Disliberatio angewandt, im Wiederholungsfall Expurgico. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem Tempel die Weihe entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein Mal des Frevlers.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]