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==Kurzbeschreibung==
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Beim Übertritt einer regionalen Grenze (Stadt-, Fürstentums- oder Landesgrenze) oder bei der Benutzung bestimmter Brücken und [[Straße|Wege]] wird in [[Aventurien]] in der Regel ein '''Zoll''' auf mitgebrachte Waren oder pro Person fällig.
Beim Übertritt einer regionalen Grenze (Stadt-, Fürstentums- oder Landesgrenze) oder bei der Benutzung bestimmter [[Brücke]]n und [[Straße|Wege]] wird in [[Aventurien]] in der Regel ein '''Zoll''' auf mitgebrachte Waren oder pro Person fällig.


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In [[Chorhop]] gibt es das Amt des [[Zoll- und Handelsprätor]]s, das jährlich neu ausgelost wird. 1023 BF wurde es durch [[Rastafan ibn Thabarullah]] ausgeübt.
In [[Chorhop]] gibt es das Amt des [[Zoll- und Handelsprätor]]s, das jährlich neu ausgelost wird. [[1023 BF]] wurde es durch [[Rastafan ibn Thabarullah]] ausgeübt.


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Version vom 19. November 2020, 10:55 Uhr

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Kurzbeschreibung

Beim Übertritt einer regionalen Grenze (Stadt-, Fürstentums- oder Landesgrenze) oder bei der Benutzung bestimmter Brücken und Wege wird in Aventurien in der Regel ein Zoll auf mitgebrachte Waren oder pro Person fällig.

Mittelreich

Im Mittelreich liegt die oberste Zuständigkeit bei der Kanzlei für Steuern, Tribut und Zollwesen.

Chorhop

In Chorhop gibt es das Amt des Zoll- und Handelsprätors, das jährlich neu ausgelost wird. 1023 BF wurde es durch Rastafan ibn Thabarullah ausgeübt.

Grangor

In Grangor wird die Zollordnung von der Äußeren Stube festgelegt.

Irdisches

Innerhalb der Europäischen Union (mit einigen Ausnahmen, z.B. Helgoland und Büsingen, dafür mit der Türkei und einigen Europäischen Zwergstaaten) besteht seit 1968 eine Zollunion, in der keine Zölle zwischen den Staaten erhoben werden (Binnenzölle, ebenso in einer Freihandelszone). Dafür grenzt sich die Zollunion ihrerseits mit Zöllen nach außen ab (Außenzölle, üblicher Weise nur Einfuhrzölle). Übersicht aller Zollunionen

Zölle werden nur auf Waren (auch Tiere oder Strom), nicht auf Personen erhoben. Der Zollsatz wird üblicher Weise über den Wert der Ware berechnet, bei bestimmten Waren auch auf Gewicht oder Anzahl. Die Abgaben(höhe) werden/wird durch die Einfuhrumsatzsteuer, zollerhöhende Straf- und Anti-Dumping-Zölle, zollmindernde/-befreiende Verfahren (wie Zolllager, Versand oder Veredelung) und Ursprungspräferenzen (z.B. CETA) und vieles mehr beeinflusst.

In Deutschland begann der Abbau der inneren Zollgrenzen mit dem Deutschen Zollverein 1833 und wurde 1888 mit dem Beitritt der Hansestädte zum Zollgebiet des Deutschen Reichs abgeschlossen.

Im Mittelalter war der Wegzoll (vgl. heute Maut), der an Brücken und Stadttoren erhoben wurde, auf die Benutzung von Straßen und Wasserwegen durch Reisende üblich.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen

Links

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Externe Links