Zunft

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Wikipedia: Syndikat Zunft

Die Stadt

Stadtrechte:
Freie Stadt - Reichsstadt - Landesherrliche Stadt - Landstadt
Markt


Stadtverwaltung:
Stadtherr - Stadtvogt - Stadtrat - Stadtmeister - Stadtgarde
Friedensgericht - Freigericht - Freie Künste - Gilden - Zünfte


Stadtbürger:
Großbürger - Ehrenbürger
Kleinbürger - Nichtbürger


Reichsstädtebund


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Zunft (in Silas Syndikat) ist ein Zusammenschluss von Handwerkern ähnlicher Tätigkeitsbereiche. Zünfte besitzen in Städten, im Falle einer Landzunft auch in ganzen Regionen, ein eigenes Zunfthaus, ein Zunftgericht, Privilegien und meist das Monopol auf ihre Tätigkeit. Die durch eine Zunftordnung organisierten Handwerkerbünde stehen unter dem Schutz der Ingerimm-Kirche und deren Zunftheiligen. Zünfte bestimmen neben Gilden das städtische Leben, stellen sie mit den Zunftmeistern meist Mitglieder des Stadtrats.

Traditionell ist der Hüter der Flamme, der Erhabene der Ingerimm-Kirche, der Oberste Zunftmeister.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]