Schiedsverfahren
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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Schiedsverfahren ist eine der gängigsten aventurischen Regelungen, um vor einem Gericht Recht zu fordern. Hierbei muss der Geschädigte vor einem Gericht die Klage gegen einen Schuldigen erheben und durch Beweise und/oder Eideshelfer bekräftigen. Das Gericht bewertet die vorgebrachten Beweise, unternimmt selbst aber keine Ermittlungen. Während in früheren Zeiten fast sämtliche Rechtsbrüche in dieser Form behandelt wurden gilt dies heute nur für eher geringere Delikte.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 146 Seite 4
- Enzyklopaedia Aventurica (1999) Seiten 19-20
- Geographia Aventurica Seite 146
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 152 Seiten 3-5