Hofkämmerer
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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Hofkämmerer, beziehungsweise die Hofkämmerin ist Hofamt am Kaiserlichen Hof und für die Finanzen zuständig. Seit der renovatio curiae ist der Hofkämmerer eines der vier leitenden Hofämter; sein Insignium ist eine goldene Fibel mit dem Reichszepter. Hofkämmerer und Schatzkanzlei stehen seitdem im Kompetenzenkonflikt.
- untergeordnete Ämter (seit 1029 BF)
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die reisende Kaiserin Seiten 30-32 (Beschreibung unter Rohaja, Argiope Paligan; Diagramm)
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Die Ära des Goldenen Kaisers Seite 91 (Beschreibung unter Hal, Weitere Ämter in der Ära)
- Herz des Reiches Seiten 49 (im Zitat als Marschall), 169 (1030 BF: Argiope Paligan)