Besonderer Besitz

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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besonderer Besitz ist ein regeltechnischer Vorteil.
Personen mit diesem Vorteil steht bei Spielbeginn ein besonders wertvoller Ausrüstungsgegenstand zur Verfügung.

DSA-Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Myranor - Das Güldenland (Box) hieß dieser Vorteil noch Deutlicher Ausrüstungsvorteil.

Errata[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Erläuterung zu den Professionen (S. 1­56): Die unter 'Ausrüstung' aufgeführten Gegenstände sind automatisch mit der Profession verbunden und stehen einem Helden zu Spielbeginn zur Verfügung; die unter 'Besonderer Besitz' genannten Reittiere, Handwerkszeug etc. besitzt der Held nur dann, wenn er den Vorteil Besonderer Besitz (S. 59) gewählt hat.

(aus: Das Schwarze Auge (DSA4)/Offizielle Errata)

Der Vorteil Adlige Abstammung (S. 58) verbilligt die GP-Kosten von Besonderem Besitz auf 3 GP.

(aus: Das Schwarze Auge (DSA4)/Offizielle Errata)

Der Vorteil Besonderer Besitz (S. 59) kostet nur 7 GP.

(aus: Das Schwarze Auge (DSA4)/Offizielle Errata)

AH 107, Ausrüstungsvorteil und Besonderer Besitz: Ja, es ist durchaus korrekt, dass der Gegenstand, den ein Held durch Besonderer Besitz erwerben kann, bisweilen weniger als 70 Dukaten wert ist. Wenn Sie keinen 'besonders', sondern einen 'gut' ausgestatteten Helden haben wollen, empfiehlt sich natürlich eher der Ausrüstungsvorteil.

(aus: Schwerter & Helden/Offizielle Errata)

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]