Fürstentum
Wikipedia: Fürstentum
ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
ⓘ Feudalstruktur des Horasreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel Königreich: König Markgrafschaft: Marchese Gut: Baronet (-): Nobile ehemalige Struktur im Königreich am Yaquir: |
ⓘ Feudalstruktur des Bosparanischen Reichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel Königreich: Rex Mark: Marchio |
Name abgeleitet vonⓘ |
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Fürst |
Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Fürstentum, früher auch Principat, ist ein Herrschaftsgebiet in einer feudalistischen Gesellschaft. Es wird von einem Fürsten regiert.
Im Mittelreich sind Fürstentümer Königreiche, in denen der Kaiser in Personalunion den Königstitel trägt und von einem Fürsten vertreten wird.
Das tulamidische Äquivalent ist das Sultanat.
Die ersten Fürstentümer waren ab 870 v. BF die bosparanischen Provinzen Nostria und Andergast.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Herz des Reiches Seite 26
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 22 Seite 7
- Enzyklopaedia Aventurica (1990) Seite 77
- Land der stolzen Schlösser Seiten 23-24