Inoffiziell:Gesetzestypen

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt
Autoren: Adanos
Art: Erweiterung
Kategorie: Kultur
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Um eine Gliederung der aventurischen Gesetze zu erhalten, muss man zwischen drei verschiedenen Gesetzestypen unterscheiden. Es gibt das göttliche Gesetz, dessen Hüter die Geweihten der zwölf Kirchen sind und das für jeden Aventurier bindend ist. An zweiter Stelle muss hier das weltliche Gesetz genannt werden, welches durch den regionalen Adelstand vertreten wird und von jedem Aventurier einer bestimmten Region befolgt werden muss. Als letztes findet hier das Gildengesetz Erwähnung, welches sich vor beiden anderen auf die magische Zunft bezieht und magische Verfehlungen meist in Form eines Tribunals ahndet und bestraft.

Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Folgenden werden wir auf die einzelnen Gesetzestypen eingehen und ihre weitere Struktur durchleuchten, damit sie, geneigter Leser, ein kleines Nachschlagewerk zu Aventuriens Legislative (Gesetzgebende), Judikative (Rechtsprechende) und Exekutive (Gesetzausführende) erhalten.

das göttliche Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Göttergesetze sind moralische Grundsätze, an die sich jeder, der um die Erlösung seiner unsterblichen Seele bangt, halten soll. Wer eine Verfehlung an einem dogmatischen Gesetz begangen hat, kann bei kleineren und geringfügigen Vergehen mit einer Buße davonkommen, wenn er ehrlich und aufrichtig seine Tat bereut. Bei größeren Vergehen wird durch einen Geweihten Klage bei der Kirche eingebracht und der Delinquent wird von einem hochrangigen Geweihten, das kann der Tempelvorsteher sein oder ein Inquisitor der Kirche, nach eingehender Befragung und der Aufnahme von Zeugenaussagen verurteilt. Jeder Geweihte eines der Zwölfgötter kann in einem Prozess die Position des Anklägers einnehmen und so kein ordentlicher Richter anwesend ist, wobei bei weniger schwerwiegenden Fällen eine Wartezeit von einigen Tagen durchaus vertretbar ist, auch die Stelle des Richters annehmen.
Die Gesetze der Kirchen sind unterschiedlich, doch gibt es einige Grundsätze. über die sich alle zwölf Kirchen einig sind:
-Die Unantastbarkeit der menschlichen Seele, genauer gesagt die der als kulturschaffend angesehenen Rassen (Menschen, Elfen, Zwerge)
-Ein Dämonenpakt ist eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen.
-Die Unumstößlichkeit Praiotischer Ordnung (wobei es einige Sekten gibt, speziell der Tsa- und Hesindekirche, die anderer Meinung sind)
Zu diesen drei Göttergesetzen gesellen sich je nach Kirche einzelne Gesetze, die je nach Kirche unterschiedlich geahndet werden. Ich werde im Folgenden auf die unterschiedlichen Kirchen, ihre Gesetzgebung, ihre Rechtsprechung und ihre Bestrafungen eingehen.
Die Kirche des Götterfürsten Praios, der für Recht und Gesetz steht, kennt viele Gesetze und Regeln, und sie ist unerbittlich in der Strafverfolgung und in der Rechtsprechung. Jeder Geweihte des Herrn Praios ist dazu befugt, Recht zu sprechen und das Urteil würde von keinem götterfürchtigen Menschen angezweifelt werden.
Bisweilen überschneiden sich die Zuständigkeiten von Kirche und weltlichen Richtern, wobei die Kirche darauf achtet, das Recht des Adels, über seine Untertanen zu richten, nicht zu beschneiden. Im Normalfall gibt es einen Kläger, einen Richter, wobei auch ein Tribunal vorkommt sowie es mehrere Kläger geben kann, und einen Angeklagten. Manchmal steht dem Angeklagten ein Advokat, ein Rechtsgelehrter, zur Seite.
Es folgt der Prozess, der sich, je nach Schwere und Eindeutigkeit des Verbrechens, über Monde erstrecken kann. Am Ende steht der Urteilsspruch, der sich, je nach Verbrechen, vom Bußgeld über das Abschlagen der rechten Hand bis zum Tode durch die heiligen Flammen des Herrn Praios erstrecken kann, wobei letztre Strafe vor allem für den schwerwiegenden Missbrauch der Magie sowie Paktiererei mit den Erzdämonen verhängt wird.
Meistgefürchtete Strafverfolger sind die Inquisitoren, die zur Wahrheitsfindung die hochnotpeinliche Befragung (=Folter) durchführen.
Eine Ausnahme zu der Gewaltenteilung stellt der Orden vom Bannstrahl Praios dar, der sich anmaßt Richter, Kläger und Henker gleichermaßen zu sein und dafür des Öfteren von der Kirche des Herrn ermahnt wurde.
Die Kirche der göttlichen Kriegerin Rondra befasst sich vor allen anderen Dingen mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen. Das meist gesprochene Urteil ist das Götterurteil bzw. der gottgewollte ehrenhafte Zweikampf. In letzter Zeit sprach das Schwert der Schwerter Ayla von Schattengrund den zwölfeinigen Bann über Lutisana von Perricum, was einem Anathema gleichkommt.
Die Kirche des Boron beider Glaubensrichtungen befasst sich mit der Strafverfolgung von Nekromanten und Grabräubern. Die Nekromantie ist eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen an der Kirche des Boron und wird dementsprechend mit dem lebendigen Begraben des Nekromanten schwer bestraft. Das Öffnen von geweihten Gräbern zum Zweck der Grabschändung oder der Entweihung der Leichen durch das Öffnen selbiger wird ähnlich hart bestraft wie die Nekromantie. Die Kirche des Herrn Boron kennt in der Strafverfolgung und der Vollstreckung ihrer Urteile ebenso wenig Gnade wie der Herr des Todes selbst. Zur Festsetzung von Verbrechern wider den Herrn Boron werden von beiden Zweigen der Boronkirche die jeweiligen Hausorden hinzugezogen und wenn sich der Nekromant nicht kampflos ergibt, greifen die Ordensbrüder zur Waffe.
Die Kirche des eisigen Jägers Firun verfolgt die Verbrechen der Wilderei oder des Jagdfrevels. Die Geweihten bestrafen Wilderer hart, denn der Herr Firun kennt keine Gnade.

das weltliche Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

das Gildengesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Rechtsystem der Magiergilden mit seinem Gesetzbuch, dem Codex Albyricus, umfasst zwei Hauptgebiete:

  • das weit überwiegende Scriptenrecht, das verwaltungstechnische und formale Regelungen enthält, wie z. B. Kleidungsvorschriften (außer von der weißen Gilde kaum ernsthaft verfolgt), Patentrechte an Zauber-/Artefaktthesen, Ausbildungsrichtlinien, Waffenverbote, Dispensregelungen u. v. m.
  • das Argelionsrecht, das sich mit der Ahndung magischer Verbrechen befasst. Hier sind einige Straftatbestände aufgelistet, die aber allesamt schwerer Natur sind, wie Dämonenbeschwörung, Nekromantie und Paktiererei. Das Argelionsrecht wurde nach den Borbaradkriegen stark verschärft.

Nur Gildenmitglieder können von den Vorteilen des Scriptenrechts profitieren, aber alle Zauberer unabhängig von einer Gildenmitgliedschaft werden nach dem Argelionsrecht gerichtet. Gildenlose Zauberer vielleicht strenger als Gildenmitglieder.

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]