Hochadlige Kammer
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Name abgeleitet vonⓘ |
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Adel |
Kurzbeschreibung
Die Hochadlige Kammer ist Teil des mittelreichischen Reichsgerichts und wird durch den Hochadel gebildet. In ihr treten die acht Reichsrichter unter Graf Growin von Ferdok meistens zu den jeweiligen Reichskongressen zusammen.
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 131 Seite 10
Ergänzende Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 145 Seite 4
- Aventurischer Bote Nr. 154 Seite A2
Erwähnungen
- Aventurischer Bote Nr. 179 Seiten 1-2