Hochadlige Kammer

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Reichsverwaltung (und Kaiserlicher Hof) des Mittelreichs

Reichsehrenämter:
Reichsbannerherr - Reichsjagdmeister - Reichskammerherr
Reichsmundschenk - Reichsseneschall


Reichserzämter:
Reichserzkanzler - Reichserztruchsess -

ehemals:
Reichserzadmiral - Reichserzmarschall


weitere Reichsämter:
Geheimsiegelbewahrer - Großsiegelbewahrer
Reichsbannerträger - Reichsgroßgeheimrat - Reichskronanwalt
Reichsrat - Reichsrichter - Reichsschatzmeister
Reichswappenkönig


Leitende Hofämter:
Hofmarschall - Hofmundschenk - Hofkämmerer - Hoftruchsess


weitere Hofämter (Auswahl):
Hofherold - Hofjagdmeister - Hofkanzler - Hofmagier - Hofnarr
Hofzeremonienmeister - Leibmedicus - Waffenmeister


Reichskanzleien:
Allgemein - Handel und Wandel
Scharmützel, Gestech & allerley Kurtzweyl - Schatzkanzlei

ehemals:
Diplomatische Angelegenheiten - Kriegswesen
Reichsangelegenheiten - Steuern, Tribut und Zollwesen


weitere Institutionen:
Hofkanzlei - Reichsgericht - Reichskammergericht


Versammlungen:
Grafenkonvent - Großer Hoftag - Reichskongress


Sonstiges:
Kaiserlicher Eigengüter - Reichs(grund)reformen


Name abgeleitet von
Adel


Kurzbeschreibung

Die Hochadlige Kammer ist Teil des mittelreichischen Reichsgerichts und wird durch den Hochadel gebildet. In ihr treten die acht Reichsrichter unter Graf Growin von Ferdok meistens zu den jeweiligen Reichskongressen zusammen.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen