Provinzlicher Marschall

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Dieser Artikel behandelt die Marschälle der Provinzherrscher, für die Kaiserlichen Marschälle der Provinzen siehe Kaiserlicher Marschall (Provinzen).

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Militär des Mittelreichs

Reichsheer:

Garderegimenter:
Kaiserliche Garderegimenter (Ksl. Elitegarderegimenter)
Provinzherrliche Garderegimenter (Leibregimenter)
Gräfliche Garderegimenter

Landwehr


Kaiserliche Flotte:
Westflotte - Perlenmeerflotte - Südflotte


Ämter:

Heer:
Reichserzmarschall (ehemals) - Kaiserlicher Marschall
Kaiserliche Provinzmarschälle (ehemals)
Provinz(herr)liche Marschälle

Flotte:
Reichserzadmiral (ehemals)


Name abgeleitet von
Provinz (Begriff), Marschall


Synonyme
Heermeister
Synonyme abgeleitet von:
Heer


Name von bis
Marschall von Garetien
Ugo von Mühlingen bei Ausrufung des Heerbanns
Waffenmeister von Tobrien
Delo von Gernotsborn vor 1030 BF amtierend
Heermeister und Marschall von Weiden
Linnart von Ruckenau (Soldgraf) vor 1030 BF amtierend
Wehrmeister vom Kosch
Baduar Raul von Hammerschlag vor 1029 BF amtierend
Cronfeldherr von Darpatien
Boronian von Rabenmund 1020 BF
Wolfrat von Rabenmund 1020 BF 1027 BF
Heermeister von Greifenfurt
Reto von Schattenstein
vakant
Heermeister der Rabenmark
Welfert von Mersingen 1029 BF amtierend
Heermeister von Perricum
vakant 1033 BF
Aldron von Firunslicht 1033 BF amtierend

Kurzbeschreibung

Die Provinzlichen Marschälle tragen je nach Provinz unterschiedliche Bezeichnungen, meist Heermeister, aber auch Waffen-/Wehrmeister oder Cronfeldherr.

Sie haben grundsätzlich als militärische Befehlshaber sämtliche Provinztruppen unter ihrem Kommando, vornehmlich die Provinzherrlichen Garderegimenter. Insbesondere die Ochsenbluter Urkunde und die daraus resultierenden Bedeutungslosigkeit der Kaiserlicher Marschälle der Provinzen hat das Amt der Provinzlichen Marschälle aufgewertet.

Allerdings gibt es in vielen Provinzen Besonderheiten der Zuständigkeit und der Oberbefehl wird meist eingeschränkt: In Weiden ist die Herzogin oberste Heerführerin, während der Heermeister und Marschall zugleich Befehlshaber der Rundhelme ist. In der Rabenmark unterstehen dem Heermeister nicht die Golgariten. In Tobrien unterstehen die provinzherrlichen Truppen weiterhin dem Kaiserlichen Marschall, was vom Herzog geduldet wird. In Darpatien war der Cronfeldherr vornehmlich für die Grenzsicherung zuständig. In Garetien, Greifenfurt und Perricum ist das Amt nicht durchgehend besetzt.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen