Dämonenbeschwörung

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt
Version vom 7. Mai 2021, 07:55 Uhr von Windweber (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<onlyinclude{{subst:leer}}>{{Register<!--|Ableitung-->}}</onlyinclude> {{Nav Derischer Index}} <!--{{Nav PASSEND}} {{Abgeleitet|}}--> ==Kurzbeschreibung== '''D…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Zeige aktuelle Version an (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Register Vorlage:Nav Derischer Index

Kurzbeschreibung

Dämonenbeschwörung gilt in im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa und dem Shîkanydad von Sinoda als Verbrechen. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Erstäter und Gildenangehörigen Disvocatio und Disliberatio angewandt, im Wiederholungsfall Expurgico. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem Tempel die Weihe entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein Mahl des Frevlers.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen