Reichsgericht

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Reichsverwaltung (und Kaiserlicher Hof) des Mittelreichs

Reichsehrenämter:
Reichsbannerherr - Reichsjagdmeister - Reichskammerherr
Reichsmundschenk - Reichsseneschall


Reichserzämter:
Reichserzkanzler - Reichserztruchsess -

ehemals:
Reichserzadmiral - Reichserzmarschall


weitere Reichsämter:
Geheimsiegelbewahrer - Großsiegelbewahrer
Reichsbannerträger - Reichsgroßgeheimrat - Reichskronanwalt
Reichsrat - Reichsrichter - Reichsschatzmeister
Reichswappenkönig


Leitende Hofämter:
Hofmarschall - Hofmundschenk - Hofkämmerer - Hoftruchsess


weitere Hofämter (Auswahl):
Hofherold - Hofjagdmeister - Hofkanzler - Hofmagier - Hofnarr
Hofzeremonienmeister - Leibmedicus - Waffenmeister


Reichskanzleien:
Allgemein - Handel und Wandel
Scharmützel, Gestech & allerley Kurtzweyl - Schatzkanzlei

ehemals:
Diplomatische Angelegenheiten - Kriegswesen
Reichsangelegenheiten - Steuern, Tribut und Zollwesen


weitere Institutionen:
Hofkanzlei - Reichsgericht - Reichskammergericht


Versammlungen:
Grafenkonvent - Großer Hoftag - Reichskongress


Sonstiges:
Kaiserlicher Eigengüter - Reichs(grund)reformen


Kurzbeschreibung

Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt. Das Gericht besteht aus zwei Kammern. Die letzte große Umbesetzung fand auf dem Großen Hoftag 1014 BF statt. Im Rahja 1031 BF wurde das Amt des Reichskronanwalts neu besetzt.

Wichtige Positionen
Bekannte Reichskammerrichter

Publikationen

Wichtigste Quellen

Weitere Quellen

Erwähnungen

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