Provinzlicher Marschall: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Provinzlichen Marschälle''' haben als militärische Befehlshaber sämtliche Provinztruppen unter ihrem Kommando. Der Dienstgrad stellt das obere Ende der Karriereleiter für den Dienst beim Provinz-Militär dar. Je nach Provinz tragen sie unterschiedliche Bezeichnungen.
Die '''Provinzlichen Marschälle''' tragen je nach Provinz unterschiedliche Bezeichnungen, wie '''Heer-''', '''Waffen-''' oder '''Wehrmeister''' oder '''Cronfeldherr'''.
 
Sie haben grundsätzlich als militärische Befehlshaber sämtliche Provinztruppen unter ihrem Kommando, vornehmlich die [[Provinzherrliches Garderegiment|Provinzherrlichen Garderegimenter]], allerdings gibt es in vielen Provinzen Besonderheiten der Zuständigkeit und der Oberbefehl wird meist eingeschränkt: In [[Herzogtum Weiden|Weiden]] ist die [[Herzog]]in oberste Heerführerin, während der Heermeister und Marschall zugleich Befehlshaber der [[Rundhelme]] ist. In der [[Markgrafschaft Rabenmark|Rabenmark]] unterstehen dem Heermeister nicht die [[Golgariten]]. In [[Herzogtum Tobrien (Mittelreich)|Tobrien]] unterstehen die provinzherrlichen Truppen weiterhin dem [[Kaiserlicher Marschall (Provinzen)|Kaiserlichen Marschall]], was vom [[Herzog]] geduldet wird. In [[Fürstentum Darpatien|Darpatien]] war der Cronfeldherr vornehmlich für die Grenzsicherung zuständig.


==Publikationen==
==Publikationen==
===Ausführliche Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Schild des Reiches]] Seiten 126 <small>(Heermeister der [[Rabenmark]], entspricht [[Marschall]], wird für Heerzüge eingesetzt)</small>, 183 <small>(''Cronfeldherr'' ist Titel des ''provinzlichen Marschalls'' Darpatiens, letzter Titelträger [[Wolfrat von Rabenmund]])</small>
*[[Schild des Reiches]] Seiten 54 <small>([[Herzogtum Weiden|Weiden]]: oberste Heerführerin ist die Herzogin, ''Heermeister und Marschall'' zugleich Soldgraf und Befehlshaber der [[Rundhelme]] [[Linnart von Ruckenau]])</small>, 74, 91 <small>([[Herzogtum Tobrien (Mittelreich)|Tobriens]]: ''Waffenmeister'' [[Delo von Gernotsborn]], Zuständigkeits-Verhältnis zum [[Kaiserlicher Marschall (Provinzen)|kaiserlichen Marschall]])</small>, 126 <small>([[Markgrafschaft Rabenmark|Rabenmark]]: ''Heermeister'' entspricht [[Marschall]], wird für Heerzüge eingesetzt)</small>, 183 <small>([[Fürstentum Darpatien|Darpatien]]: ''Cronfeldherr'' ist Titel des ''provinzlichen Marschalls'', letzter Titelträger [[Wolfrat von Rabenmund]])</small>


===Ergänzende Quellen===
===Ergänzende Quellen===

Version vom 27. Mai 2022, 13:08 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Dieser Artikel behandelt die Marschälle der Provinzherrscher, für die Kaiserlichen Marschälle der Provinzen siehe Kaiserlicher Marschall (Provinzen).

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Militär des Mittelreichs

Reichsheer:

Garderegimenter:
Kaiserliche Garderegimenter (Ksl. Elitegarderegimenter)
Provinzherrliche Garderegimenter (Leibregimenter)
Gräfliche Garderegimenter

Landwehr


Kaiserliche Flotte:
Westflotte - Perlenmeerflotte - Südflotte


Ämter:

Heer:
Reichserzmarschall (ehemals) - Kaiserlicher Marschall
Kaiserliche Provinzmarschälle (ehemals)
Provinz(herr)liche Marschälle

Flotte:
Reichserzadmiral (ehemals)


Name abgeleitet von
Provinz (Begriff), Marschall


Synonyme
Heermeister
Synonyme abgeleitet von:
Heer


Kurzbeschreibung

Name von bis
Waffenmeister von Tobrien
Delo von Gernotsborn vor 1030 BF amtierend
Heermeister und Marschall von Weiden
Linnart von Ruckenau (Soldgraf) vor 1030 BF amtierend
Wehrmeister vom Kosch
Baduar Raul von Hammerschlag vor 1029 BF amtierend
Cronfeldherr von Darpatien
Boronian von Rabenmund 1020 BF
Wolfrat von Rabenmund 1020 BF 1027 BF
Heermeister der Rabenmark
Welfert von Mersingen 1029 BF amtierend

Die Provinzlichen Marschälle tragen je nach Provinz unterschiedliche Bezeichnungen, wie Heer-, Waffen- oder Wehrmeister oder Cronfeldherr.

Sie haben grundsätzlich als militärische Befehlshaber sämtliche Provinztruppen unter ihrem Kommando, vornehmlich die Provinzherrlichen Garderegimenter, allerdings gibt es in vielen Provinzen Besonderheiten der Zuständigkeit und der Oberbefehl wird meist eingeschränkt: In Weiden ist die Herzogin oberste Heerführerin, während der Heermeister und Marschall zugleich Befehlshaber der Rundhelme ist. In der Rabenmark unterstehen dem Heermeister nicht die Golgariten. In Tobrien unterstehen die provinzherrlichen Truppen weiterhin dem Kaiserlichen Marschall, was vom Herzog geduldet wird. In Darpatien war der Cronfeldherr vornehmlich für die Grenzsicherung zuständig.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen