Sonderfertigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Publikationen==
==Publikationen==
===Ausführliche Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Regelwerk|DSA5-Grundregelwerk]] Seite 214 <small>(Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>, Seite 284 <small>(Magische Sonderfertigkeiten)</small>, Seite 321 <small>(Karmale Sonderfertigkeiten)</small>
Seite 321 <small>(Karmale Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurische Götterdiener]] Seiten 13-16, 159-161 <small>(Magische & Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurische Götterdiener]] Seiten 13-16, 159-161 <small>(Magische & Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurische Zauberer]] Seiten 12-15, 154-160 <small>(Magische & Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurische Zauberer]] Seiten 12-15, 154-160 <small>(Magische & Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurisches Arsenal]] Seite 147 <small>(ergänzende Kampf-Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Aventurisches Arsenal]] Seite 147 <small>(ergänzende Kampf-Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Das Schwarze Auge - Basisregelwerk]] Seiten 94, 96, 99, 107, 123 <small>(Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Das Schwarze Auge - Basisregelwerk]] Seiten 94, 96, 99, 107, 123 <small>(Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Regelwerk|DSA5-Grundregelwerk]] Seiten 214 <small>(allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>, 284 <small>(magische Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Mit blitzenden Klingen]] Seiten 39-47, '''78-82''' <small>(Kampf-Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Mit blitzenden Klingen]] Seiten 39-47, '''78-82''' <small>(Kampf-Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Mit flinken Fingern]] Seiten 41-44 <small>(Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>
*[[Mit flinken Fingern]] Seiten 41-44 <small>(Allgemeine Sonderfertigkeiten)</small>

Version vom 7. Mai 2022, 09:04 Uhr

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Kurzbeschreibung

Mit den Sonderfertigkeiten werden alle möglichen Fähigkeiten eines Charakters beschrieben, die nicht mit Eigenschaften, Talenten, Vorteilen oder Zaubern ausgedrückt werden können. Im Regelfall wird eine Sonderfertigkeit durch die Ausgabe eines fixen AP-Betrags erworben und kann dann jederzeit angewendet werden. Viele Sonderfertigkeiten erfordern Voraussetzungen, bevor sie erlernt werden können.

Erlernte, aber nicht aktive Sonderfertigkeiten werden ruhende Sonderfertigkeiten genannt.

Errata

S. 15 und S. 275, Kosten von Sonderfertigkeiten: Sonderfertigkeiten können bei der Erschaffung mit Start-AP und mit GP erworben werden, jedoch in beiden Fällen nur dann, wenn ihre Verbreitung 4 oder mehr beträgt oder sie als verbilligte Sonderfertigkeiten bei Rasse, Kultur oder Profession des Helden aufgeführt sind. Bei all jenen wählbaren Sonderfertigkeiten, bei denen bislang keine GP-Kosten genannt sind, gilt, dass sie 1/50 der AP als GP kosten; dabei sind Kostenreduktionen durch Verbilligte Sonderfertigkeit oder Akademische Ausbildung vor dem Teilen durch 50 anzurechnen und wie üblich echt zu runden (Mindestkosten betragen jedoch immer 1 GP).

(aus: Wege der Helden/Offizielle Errata)

Irdisches

Publikationen

Ausführliche Quellen

Seite 321 (Karmale Sonderfertigkeiten)

Ergänzende Quellen