Dämonenbeschwörung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
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'''Dämonenbeschwörung''' gilt in im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa und dem Shîkanydad von Sinoda als [[Verbrechen]]. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Erstäter und Gildenangehörigen [[Disvocatio]] und [[Disliberatio]] angewandt, im Wiederholungsfall [[Expurgico]]. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem [[Tempel]] die [[Weihe]] entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein [[Mal des Frevlers]].
'''Dämonenbeschwörung''' gilt in im [[Mittelreich]], dem [[Horasreich]], dem [[Kalifat]], dem [[Bornland (Region)|Bornland]], in [[Thorwal (Region)|Thorwal]], [[Nostria]], [[Andergast (Region)|Andergast]], [[Alanfanisches Imperium|Al’Anfa]] und dem [[Shîkanydad von Sinoda]] als [[Verbrechen]]. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Erstäter und [[Gilde]]nangehörigen [[Disvocatio]] und [[Disliberatio]] angewandt, im Wiederholungsfall [[Expurgico]]. [[Gildenlose]]n droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem [[Tempel]] die [[Weihe]] entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein [[Mal des Frevlers]].


==Publikationen==
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===Ergänzende Quellen===
===Ergänzende Quellen===
*[[Wege der Götter]] Seiten 23, 24,
*[[Wege der Götter]] Seiten 23, 24




[[Kategorie:Verbrechen]]
[[Kategorie:Verbrechen]]

Version vom 7. Mai 2021, 16:15 Uhr

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Kurzbeschreibung

Dämonenbeschwörung gilt in im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa und dem Shîkanydad von Sinoda als Verbrechen. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Erstäter und Gildenangehörigen Disvocatio und Disliberatio angewandt, im Wiederholungsfall Expurgico. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem Tempel die Weihe entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein Mal des Frevlers.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen