Freie Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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===Wichtigste Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Herz des Reiches]] Seite 11
*[[Herz des Reiches]] Seite 11


===Weitere Quellen===
===Ergänzende Quellen===
*[[Land der stolzen Schlösser]] Seite 29
*[[Land der stolzen Schlösser]] Seite 29
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===Erwähnungen===
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==Links==
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Version vom 14. März 2014, 13:03 Uhr

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Die Stadt

Stadtrechte:
Freie Stadt - Reichsstadt - Landesherrliche Stadt - Landstadt
Markt


Stadtverwaltung:
Stadtherr - Stadtvogt - Stadtrat - Stadtmeister - Stadtgarde
Friedensgericht - Freigericht - Freie Künste - Gilden - Zünfte


Stadtbürger:
Großbürger - Ehrenbürger
Kleinbürger - Nichtbürger


Reichsstädtebund


Kurzbeschreibung

Eine Freie Stadt ist eine Stadt mit Stadtrecht, die sich ihre Unabhängigkeit vom jeweiligen Stadtherren erarbeitet hat und nicht mehr von Stadtvögten regiert werden kann. Freistädte halten zudem weitere Rechte über ihr eigenes Gerichtswesen und Abgaben an den Stadtherren.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Bildquellen

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Links

Externe Links