Sozialer Stand: Unterschied zwischen den Versionen

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==Publikationen==
==Publikationen==
===Ausführliche Quellen===
===Ausführliche Quellen===
*[[Herz des Reiches]] Seiten 23-25 <small>(Standesgesellschaft im Mittelreich)</small>
*[[Aventurischer Almanach (2016)]] Seite 107 <small>({{R5}})</small>
*[[Herz des Reiches]] Seiten 23-25 <small>({{R4}}, Standesgesellschaft im Mittelreich)</small>
*[[Regelwerk]] Seite 338 <small>({{R5}})</small>


===Ergänzende Quellen===
===Ergänzende Quellen===

Version vom 9. Dezember 2023, 01:58 Uhr

Wikipedia: StändeordnungRegel-Wiki:  

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Kurzbeschreibung

Ein Stand ist eine Gesellschaftsschicht, mit dem gewisse Privilegien und Pflichten einhergehen.

Die Angehörigkeit zu manchen Ständen ist erblich (Adel, Patrizier), anderen Ständen kann man nur durch Ausbildung beitreten (Geweihte, Magier).

Bekannte Stände
Kategorie:Gesellschaftsschicht

Regeltechnisches

DSA5 Sozialer Stand Regel
Es gibt fünf unterschiedliche Stände: Unfrei, Frei, Niederadel, Adel und Hochadel. Außerdem gibt es Geweihte und Gildenmagier, die auf einer Stufe mit dem Niederadel stehen. Der Stand wirkt sich bei Proben auf Gesellschaftstalente aus.
Primär-Quelle: Regelwerk Seite 338
DSA4 Sozialer Stand Sozialstatus
Es gibt mehrere sich überschneidende Stände: Unfrei, Frei und Adlig (nach Adelsrang unterteilt). Der Stand wirkt sich über den Sozialstatus aus.
Primär-Quelle: Herz des Reiches Seite 23-25

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen