Provinzlicher Marschall: Unterschied zwischen den Versionen

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K (+Hinweis)
K (Halrech verschob Heermeister (Militär) nach Provinzlicher Marschall: allgemeiner Begriff, per Q belegt (G9 S. 183, Abs. 2))
(kein Unterschied)

Version vom 27. Mai 2022, 11:04 Uhr

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Militär des Mittelreichs

Reichsheer:

Garderegimenter:
Kaiserliche Garderegimenter (Ksl. Elitegarderegimenter)
Provinzherrliche Garderegimenter (Leibregimenter)
Gräfliche Garderegimenter

Landwehr


Kaiserliche Flotte:
Westflotte - Perlenmeerflotte - Südflotte


Ämter:

Heer:
Reichserzmarschall (ehemals) - Kaiserlicher Marschall
Kaiserliche Provinzmarschälle (ehemals)
Provinz(herr)liche Marschälle

Flotte:
Reichserzadmiral (ehemals)


Kurzbeschreibung

Der Heermeister, in Tobrien Waffenmeister und im Fürstentum Kosch Wehrmeister genannt, ist sowohl ein militärischer als auch ein sakraler Rang. Als militärischer Befehlshaber hat ein Heermeister sämtliche Provinztruppen unter Kommando. Der Dienstgrad stellt das obere Ende der Karriereleiter für den Dienst beim Provinz-Militär dar.

Beispiele

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen

Links