Widderorden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juli 2007, 17:19 Uhr

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Wappen des Widderordens

Kurzbeschreibung

Der Widderorden ist sowohl ein bornländischer rondragefälliger weltlicher Ritterorden als auch eine bornländische Auszeichnung in drei Klassen.

Der Ritterorden

Per Dekret gründete am 15. Rondra 1008 BF der damalige Adelsmarschall Herzog Jucho von Dallenthin und Persanzig den Göttergefälligen Orden vom Starken Widder zur Befriedung und Erkundung der wilden Walgebirge, gestiftet von Seiner Hoheit und Adelsmarschall Herzog Jucho von Dallenthin und Persanzig, kurz auch Widderorden genannt.
Ordensmeisterin ist die Baronin Dobrischanja von Hollerow und Rivilauken. Ohne ihre Erlaubnis ist das Betreten der Walberge untersagt.
Jeder Absolvent einer bornländischen Kriegerakademie unterliegt einer einjährigen Dienstpflicht im Widderorden. Aber nicht nur Krieger, auch Kundschafter und Magier werden, wenn auch ohne militärischen Rang, in die Reihen des Ordens aufgenommen.

Standorte des Widderordens


Publikationen

Wichtigste Quellen