Freie Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. März 2014, 02:44 Uhr

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Die Stadt

Stadtrechte:
Freie Stadt - Reichsstadt - Landesherrliche Stadt - Landstadt
Markt


Stadtverwaltung:
Stadtherr - Stadtvogt - Stadtrat - Stadtmeister - Stadtgarde
Friedensgericht - Freigericht - Freie Künste - Gilden - Zünfte


Stadtbürger:
Großbürger - Ehrenbürger
Kleinbürger - Nichtbürger


Reichsstädtebund


Kurzbeschreibung

Eine Freie Stadt ist eine Stadt mit Stadtrecht, die sich ihre Unabhängigkeit vom jeweiligen Stadtherren erarbeitet hat und nicht mehr von Stadtvögten regiert werden kann. Freistädte halten zudem weitere Rechte über ihr eigenes Gerichtswesen und Abgaben an den Stadtherren.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Links

Externe Links