Weihe (karmal)
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden | ⓘWeihe hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: Weihe von Personen, Objekten oder Gebieten mit Karmaenergie. |
Synonymeⓘ |
---|
Karmale Weihe Synonyme abgeleitet von: Karma |
Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei einer Weihe werden Personen oder Objekte mit karmaler Energie aufgeladen, die von einer Gottheit bzw. mehreren Göttern bereitgestellt wird. Göttliches Wirken wird auf diese Weise für manche Bewohner Deres direkt nutzbar. Personen, die eine Weihe erhalten haben, werden Geweihte genannt. Objekte, die geweiht wurden, werden dadurch zu karmalen Objekten.
Alternativ zur Weihe gibt es auch noch die weniger starke Segnung. Die stärkste karmale Aufladung besitzen heilige Objekte, die allerdings nur durch die Götter selbst erschaffen werden können.
Regeltechnisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für die Weihe von Personen gibt es die Liturgie Priesterweihe (Ordination), die den regeltechnischen Vorteil Geweihter verleiht. Falls Personen sogar mehrfach geweiht wurden, bekommen sie die Sonderfertigkeit Hohe Weihe, die noch mehr Karmaenergie zur Verfügung stellt.
Für die Weihe von Objekten gibt es die Liturgie Objektweihe.
DSA-Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In DSA4 gab es auch magische Objektrituale, die als "Weihe" bezeichnet wurden, z.B. Weihe des Dolches oder Weihe der Schale. Seit DSA5 sind diese nur mehr als Bindungsrituale bekannt und tragen "Bindung" statt "Weihe" in ihren Bezechnungen.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurisches Götterwirken Seiten 66 (DSA5-Regeln Weihegrade), 69-71 (DSA5-Regeln Weihegrade), 86 (DSA5-Regeln Hohe Weihe), 156 (DSA5-Regeln Priesterweihe (Ordination)), 227 (DSA5-Regeln Vorteil Akoluth)
- Regelwerk Seite 165 (DSA5-Regeln Vorteil Geweihter)
- Wege der Götter Seite 257 (DSA4-Regeln Details)
- Wege der Helden Seite 251 (DSA4-Regeln regeltechnischer Vorteil "Geweiht")