Hofkämmerer

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Reichsverwaltung (und Kaiserlicher Hof) des Mittelreichs

Reichsehrenämter:
Reichsbannerherr - Reichsjagdmeister - Reichskammerherr
Reichsmundschenk - Reichsseneschall


Reichserzämter:
Reichserzkanzler - Reichserztruchsess -

ehemals:
Reichserzadmiral - Reichserzmarschall


weitere Reichsämter:
Geheimsiegelbewahrer - Großsiegelbewahrer
Reichsbannerträger - Reichsgroßgeheimrat - Reichskronanwalt
Reichsrat - Reichsrichter - Reichsschatzmeister
Reichswappenkönig


Leitende Hofämter:
Hofmarschall - Hofmundschenk - Hofkämmerer - Hoftruchsess


weitere Hofämter (Auswahl):
Hofherold - Hofjagdmeister - Hofkanzler - Hofmagier - Hofnarr
Hofzeremonienmeister - Leibmedicus - Waffenmeister


Reichskanzleien:
Allgemein - Handel und Wandel
Scharmützel, Gestech & allerley Kurtzweyl - Schatzkanzlei

ehemals:
Diplomatische Angelegenheiten - Kriegswesen
Reichsangelegenheiten - Steuern, Tribut und Zollwesen


weitere Institutionen:
Hofkanzlei - Reichsgericht - Reichskammergericht


Versammlungen:
Grafenkonvent - Großer Hoftag - Reichskongress


Sonstiges:
Kaiserlicher Eigengüter - Reichs(grund)reformen


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Hofkämmerer, beziehungsweise die Hofkämmerin ist Hofamt am Kaiserlichen Hof und für die Finanzen zuständig. Seit der renovatio curiae ist der Hofkämmerer eines der vier leitenden Hofämter; sein Insignium ist eine goldene Fibel mit dem Reichszepter. Hofkämmerer und Schatzkanzlei stehen seitdem im Kompetenzenkonflikt.

untergeordnete Ämter (seit 1029 BF)

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]