Reichsregent

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Feudalstruktur des Mittelreichs

Herrschaftsgebiet:   Adelstitel  (Stellvertreter)


Kaiserreich:   Kaiser
(Reichsbehüter - Reichsregent - Reichsverweser)


Provinzen:   Provinzherr
Königreich:   König
Herzogtum:   Herzog
Fürstentum:   Fürst
Markgrafschaft:   Markgraf
(alle: Kronverweser)


Protektorat:   Protektor
Gouvernement:   Gouverneur
Marschallsland:   Marschall
Komturei:   Komtur


Reichsmark:   König / Herzog / Fürst  (Markverweser)
Stadtmark:   Markvogt
Landgrafschaft:   Landgraf
Grafschaft:   Graf  (Burggraf - Markvogt)


Pfalzgrafschaft:   Pfalzgraf  (Reichsvogt)
Gaugrafschaft:   Gaugraf
Baronie:   Baron  (Vogt - Landvogt - Cronvogt - Reichsvogt)
Stadtmark:   Vogt

Enklaven:
Amazoneneköniginnenreich - Bergfreiheit


Junkergut:   Junker

Edlengut:   Edler - Reichsedler - Landedler
Rittergut:   Ritter - Reichsritter


Reichsstadt


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Reichsregent ist der Stellvertreter des Kaisers des Mittelreichs, falls dieser verhindert oder verschollen ist. Er wird vom Kaiser bestimmt oder von den Reichserzämtern gewählt und übernimmt dann zeitweise die Regentschaft, was einen minderen Herrenfall darstellt. Ihm steht die Gerbaldskrone und die Anrede Kaiserliche Hoheit zu.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]