Reichsregent
ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Reichsregent ist der Stellvertreter des Kaisers des Mittelreichs, falls dieser verhindert oder verschollen ist. Er wird vom Kaiser bestimmt oder von den Reichserzämtern gewählt und übernimmt dann zeitweise die Regentschaft, was einen minderen Herrenfall darstellt. Ihm steht die Gerbaldskrone und die Anrede Kaiserliche Hoheit zu.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 111 Seite 2, 4, 5, 10-11, 23-24
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Herz des Reiches Seiten 20, 28