Provinzlicher Marschall

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Dieser Artikel behandelt die Marschälle der Provinzherrscher, für die Kaiserlichen Marschälle der Provinzen siehe Kaiserlicher Marschall (Provinzen).

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Militär des Mittelreichs

Reichsheer:

Garderegimenter:
Kaiserliche Garderegimenter (Ksl. Elitegarderegimenter)
Provinzherrliche Garderegimenter (Leibregimenter)
Gräfliche Garderegimenter

Landwehr


Kaiserliche Flotte:
Westflotte - Perlenmeerflotte - Südflotte


Ämter:

Heer:
Reichserzmarschall (ehemals) - Kaiserlicher Marschall
Kaiserliche Provinzmarschälle (ehemals)
Provinz(herr)liche Marschälle

Flotte:
Reichserzadmiral (ehemals)


Name abgeleitet von
Provinz (Begriff), Marschall


Synonyme
Heermeister
Synonyme abgeleitet von:
Heer


Kurzbeschreibung

Name von bis
Waffenmeister von Tobrien
Delo von Gernotsborn vor 1030 BF amtierend
Heermeister und Marschall von Weiden
Linnart von Ruckenau (Soldgraf) vor 1030 BF amtierend
Wehrmeister vom Kosch
Baduar Raul von Hammerschlag vor 1029 BF amtierend
Cronfeldherr von Darpatien
Boronian von Rabenmund 1020 BF
Wolfrat von Rabenmund 1020 BF 1027 BF
Heermeister der Rabenmark
Welfert von Mersingen 1029 BF amtierend

Die Provinzlichen Marschälle tragen je nach Provinz unterschiedliche Bezeichnungen, wie Heer-, Waffen- oder Wehrmeister oder Cronfeldherr.

Sie haben grundsätzlich als militärische Befehlshaber sämtliche Provinztruppen unter ihrem Kommando, vornehmlich die Provinzherrlichen Garderegimenter, allerdings gibt es in vielen Provinzen Besonderheiten der Zuständigkeit und der Oberbefehl wird meist eingeschränkt: In Weiden ist die Herzogin oberste Heerführerin, während der Heermeister und Marschall zugleich Befehlshaber der Rundhelme ist. In der Rabenmark unterstehen dem Heermeister nicht die Golgariten. In Tobrien unterstehen die provinzherrlichen Truppen weiterhin dem Kaiserlichen Marschall, was vom Herzog geduldet wird. In Darpatien war der Cronfeldherr vornehmlich für die Grenzsicherung zuständig.

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Erwähnungen