Provinzlicher Marschall

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Heermeister hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: Auch Waffenmeister oder Wehrmeister genannter Kommandant aller Truppen einer Provinz des Mittelreiches.

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Militär des Mittelreichs

Reichsheer:

Garderegimenter:
Kaiserliche Garderegimenter (Ksl. Elitegarderegimenter)
Provinzherrliche Garderegimenter (Leibregimenter)
Gräfliche Garderegimenter

Landwehr


Kaiserliche Flotte:
Westflotte - Perlenmeerflotte - Südflotte


Ämter:

Heer:
Reichserzmarschall (ehemals) - Kaiserlicher Marschall
Kaiserliche Provinzmarschälle (ehemals)
Provinz(herr)liche Marschälle

Flotte:
Reichserzadmiral (ehemals)


Kurzbeschreibung

Der Heermeister, in Tobrien Waffenmeister und im Fürstentum Kosch Wehrmeister genannt, ist sowohl ein militärischer als auch ein sakraler Rang. Als militärischer Befehlshaber hat ein Heermeister sämtliche Provinztruppen unter Kommando. Der Dienstgrad stellt das obere Ende der Karriereleiter für den Dienst beim Provinz-Militär dar.

Beispiele

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen

Links