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:::::::::Indices gelten als Datenbanken und sind somit geschützt, hat mir ein Anwalt erzählt. Mehr kann ich dazu nicht sagen...--[[Benutzer:StipenTreublatt|Stip]] <small>([[Benutzer Diskussion:StipenTreublatt|Diskussion]])</small> 21:38, 15. Aug. 2011 (CEST)
:::::::::Indices gelten als Datenbanken und sind somit geschützt, hat mir ein Anwalt erzählt. Mehr kann ich dazu nicht sagen...--[[Benutzer:StipenTreublatt|Stip]] <small>([[Benutzer Diskussion:StipenTreublatt|Diskussion]])</small> 21:38, 15. Aug. 2011 (CEST)
::::::::::Die Wiki wird sich wegen der Sache ja auch nicht auf die Hinterbeine stellen, aber das mit den Indices ist keine klare Sache. Wie zitiert sind eben Bedingungen für den Schutz formuliert. --[[Benutzer:Fil|Fil]] 23:58, 15. Aug. 2011 (CEST)
::::::::::Die Wiki wird sich wegen der Sache ja auch nicht auf die Hinterbeine stellen, aber das mit den Indices ist keine klare Sache. Wie zitiert sind eben Bedingungen für den Schutz formuliert. --[[Benutzer:Fil|Fil]] 23:58, 15. Aug. 2011 (CEST)
:::::::::::Ich könnte mich irren, aber nach § 4 II UrhG definiert mit im Vergleich zu Art. 1 II der Datenbank-Richtlinie nahezu identischem Wortlaut ein Datenbankwerk als ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind.
:::::::::::Filme oder Bücher sind nicht als Datenbanken zu verstehen (Vgl. Beutler, UFITA 133 (1997), 5, 26; Erwägungsgrund Nr. 17 S. 2, 3 der Datenbank-Richtlinie.) Quelle: http://www.linksandlaw.de/linkingundframing7.htm
:::::::::::Es wird Zeit das wir uns für die Wiki einen Fachanwalt für Medienrecht nehmen... :-( --Eckhard 16:41, 16. Aug. 2011 (CEST)
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