Kurzbeschreibung Bearbeiten

Das Schiedsverfahren ist eine der gängigsten aventurischen Regelungen, um vor einem Gericht Recht zu fordern. Hierbei muss der Geschädigte vor einem Gericht die Klage gegen einen Schuldigen erheben und durch Beweise und/oder Eideshelfer bekräftigen. Das Gericht bewertet die vorgebrachten Beweise, unternimmt selbst aber keine Ermittlungen. Während in früheren Zeiten fast sämtliche Rechtsbrüche in dieser Form behandelt wurden gilt dies heute nur für eher geringere Delikte.

Publikationen Bearbeiten

Ausführliche Quellen Bearbeiten

Ergänzende Quellen Bearbeiten