Baronie
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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden | ⓘStadtmark hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: Baronie um Städte werden im Mittelreich und Horasreich als Stadtmark bezeichnet. |
ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
ⓘ Feudalstruktur des Horasreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel Königreich: König Markgrafschaft: Marchese Gut: Baronet (-): Nobile ehemalige Struktur im Königreich am Yaquir: |
ⓘ Feudalstruktur der Tulamidenlande |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Regionale Besonderheit) Moghulat: Moghul Sultanat: Sultan Shîkanydad: Shîk (M) Beliyet: Bel |
Name abgeleitet vonⓘ |
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Baron |
Synonymeⓘ |
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Stadtmark, Prälatur Synonyme abgeleitet von: Stadt, Mark, Prälat |
Übersetzungenⓘ |
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Garethi: Baronie Ur-Tulamidya: Beliyet |
Kurzbeschreibung Bearbeiten
Eine Baronie stellt in einem feudalherrschaftlichem System ein Lehen dar, das einem Baron untersteht.
Ist die Baronie im Besitz eines höheren Adligen, wird ihr ein Gräflich (selten Grfl. Lande, Grfl. Feste), Markgräflich (selten Markfräulich oder Markherrlich), Fürstlich, Herzoglich (selten Herzöglich oder Herrlich), Königlich oder Kaiserlich vorangestellt. Wenn der höhere Adlige nicht die Zeit hat, all seine Lehen selbst zu verwalten oder seinen Sitz andernorts hat, wird sie entsprechend von einem Vogt (bei gräflichem Besitz), Landvogt (bei provinzherrlichem Besitz), Cronvogt (bei königlich almadanischem Besitz) oder einem Reichsvogt (bei kaiserlichem Besitz) verwaltet. Weiterhin werden Baronien mit den Titeln Vogtei, Stadtmark, Grafenmark, Mark, Land, Reichsland, Ratsland(e), Grafenland, Landmark, Stadt und Land, Mark und Land oder Meierei im Namen höherer Adliger verwaltet.
Eine Sonderform stellen die Pfalzgrafschaften (ehemals Gaugrafschaften) dar, die von einem Pfalzgrafen (ehemals Gaugrafen) in kaiserlichem Namen verwaltet werden.
Im Mhaharanyat Aranien werden sie als Beyrounate, im Seekönigreich Zyklopeninseln als Einokratien beziechnet. Im Königreich Yaquiria existierte die Sonderform der Domäne. Im Moghulat Oron wurde für eine Baronie der Begriff Beliyet und in Xeraanien Prälatur verwendet.
Irdisches Bearbeiten
Eine Baronie bezeichnet irdisch-historisch mithin eine Edlenversammlung nach erfolgter Hoffahrt, also die Vorläuferin einer Ständeversammlung.
Publikationen Bearbeiten
Ausführliche Quellen Bearbeiten
- Aventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges Seite 35
- Aventurischer Bote Nr. 158 Seiten 3-8 (Der Ringende Herr)
- Herz des Reiches Seite 26
- Land der stolzen Schlösser Seite 25
Ergänzende Quellen Bearbeiten
- Blutrosen und Marasken Seite 20 (Beliyet in Oron)
- Kodex des Schwertes Seiten 50 (Erläuterung zu Geographie), 185 (Tabelle für die Fokusregel Hausbau - Bodenpreise)
- Unter der Dämonenkrone Seiten 102-103 (Prälatur in Xeraanien)