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Kurzbeschreibung

Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt.

Wichtige Positionen sind:

Publikationen

Wichtigste Quellen

Erwähnungen

kos:Reichsgericht