Reichsgericht
Kurzbeschreibung
Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt.
Publikationen
Wichtigste Quellen
- Herz des Reiches Seiten 29, 31, 90
Erwähnungen
- Aventurischer Bote Nr. 41 Seite 1 - Answin vor Gericht!