Inoffiziell:Bannschwertzauber - Bindung
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Bindung des Bannschwerts
Ergänzend zu den Regeln in Wege der Zauberei, Seiten 54 bis 57, 106 und 107, gelten folgende Regeln:
- Ein gewöhnliches Bannschwert kann 7 Bannschwertzauber, kurz Schwertzauber, aufnehmen.
- Besondere Materialien und Fertigungsweisen erlauben, das Volumen des Bannschwerts zu vergrößern. Jede derartige Erhöhung des Volumens für einen zusätzlichen Schwertzauber erschwert jedoch alle Erschaffungsproben um +2; wobei maximal drei derartige Erweiterungen möglich sind.
- Alternativ kann das Bannschwert je 3 bei der Bindung zusätzlich investierten pAsP einen weiteren Schwertzauber aufnehmen; die Erschaffungsproben werden auf diese Weise nicht erschwert.
- Gleich auf welche Weise kann das Fassungsvermögen des Bannschwerts maximal verdoppelt werden; kein Bannschwert fasst mehr als 14 Schwertzauber.
Weitere Bannschwertzauber sind hier zu finden.