Kurzbeschreibung

Mit den Sonderfertigkeiten werden alle möglichen Fähigkeiten eines Charakters beschrieben, die nicht mit Eigenschaften, Talenten, Vorteilen oder Zaubern ausgedrückt werden können. Im Regelfall wird eine Sonderfertigkeit durch die Ausgabe eines fixen AP-Betrags erworben und kann dann jederzeit angewendet werden. Viele Sonderfertigkeiten erfordern Voraussetzungen, bevor sie erlernt werden können.

Erlernte, aber nicht aktive Sonderfertigkeiten werden ruhende Sonderfertigkeiten genannt.

Errata

S. 15 und S. 275, Kosten von Sonderfertigkeiten: Sonderfertigkeiten können bei der Erschaffung mit Start-AP und mit GP erworben werden, jedoch in beiden Fällen nur dann, wenn ihre Verbreitung 4 oder mehr beträgt oder sie als verbilligte Sonderfertigkeiten bei Rasse, Kultur oder Profession des Helden aufgeführt sind. Bei all jenen wählbaren Sonderfertigkeiten, bei denen bislang keine GP-Kosten genannt sind, gilt, dass sie 1/50 der AP als GP kosten; dabei sind Kostenreduktionen durch Verbilligte Sonderfertigkeit oder Akademische Ausbildung vor dem Teilen durch 50 anzurechnen und wie üblich echt zu runden (Mindestkosten betragen jedoch immer 1 GP).

(aus: Wege der Helden/Offizielle Errata)

Irdisches

Publikationen

Ausführliche Quellen

Ergänzende Quellen