Reichsgericht
Kurzbeschreibung
Das mittelreichische Reichsgericht behandelt Streitigkeiten des Adels, sofern diese dort vorsprechen und es nicht vorziehen, die Angelegenheit untereinander zu klären. Im Urteilsspruch ist es mit dem Kaiser stimmgleichberechtigt. Das Gericht besteht aus der Niederadligen und der Hochadligen Kammer. Die letzte große Umbesetzung fand auf dem Großen Hoftag 1014 BF statt. Im Rahja 1031 BF wurde das Amt des Reichskronanwalts neu besetzt.
- Wichtige Positionen
- Reichsseneschall: Jast Gorsam vom Großen Fluss
- Reichskronanwalt: Alrik Custodias-Greifax
- Erster Reichs-Kammer-Richter: Growin Sohn des Gorbosch
- Bekannte Reichskammerrichter
- Angrond von Sturmfels
- Graphiel Blauendorn-Lacara von Metenar
- Amelthon von Yslistein (ehemals)
- Praiowyn Lowanger von Windschiefen (ehemals)
- Urinai von Aichhain (bis 1030 BF)
- Leomar von Eichmoor (ehemals)
- "Garetischer Pfalzgraf zu Sertis" (AB154 S. A2)
- "Koscher Baron von Dunkelforst" (bis 1033 BF, AB154 S. A2)
Publikationen
Ausführliche Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 131 Seite 10
- Aventurischer Bote Nr. 145 Seite 4
- Aventurischer Bote Nr. 154 Seiten A1-A3 (Auf eine Pfeife mit Prinz Storko)
- Herz des Reiches Seiten 29, 31, 90
Ergänzende Quellen
- Aventurischer Bote Nr. 134 Seiten 1-3, 14-15
- Enzyklopaedia Aventurica (1990) Seite 81
- Enzyklopaedia Aventurica (1999) Seite 18
- Geographia Aventurica Seite 145
- Verrat Seite 391
Erwähnungen
- Aventurischer Bote Nr. 41 Seite 1 (Answin vor Gericht!)
- Aventurischer Bote Nr. 57 Seite 15