Freie Stadt

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Wikipedia: Freie Stadt

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden Freistadt hat mehrere Bedeutungen. Dieser Artikel steht für: Rechtsstatus einer Stadt im Bornland, Mittel- und Horasreich.
Die Stadt

Stadtrechte:
Freie Stadt - Reichsstadt - Landesherrliche Stadt - Landstadt
Markt


Stadtverwaltung:
Stadtherr - Stadtvogt - Stadtrat - Stadtmeister - Stadtgarde
Friedensgericht - Freigericht - Freie Künste - Gilden - Zünfte


Stadtbürger:
Großbürger - Ehrenbürger
Kleinbürger - Nichtbürger


Reichsstädtebund


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Freie Stadt, auch Freistadt genannt, ist im Bornland, Mittel- und Horasreich eine Stadt mit Stadtrecht, die sich ihre Unabhängigkeit vom jeweiligen Stadtherren erarbeitet hat und nicht mehr von Stadtvögten, sondern von selbstgewählten Stadtmeistern regiert wird.

Sofern sie keine Reichsstadt sind, obliegt das Hoheitsrecht grundsätzlich dem Provinzherrscher (Havena), im Horasreich dem König von Yaquiria.

Im Bornland werden sie auch Altfreie Städte bezeichnet, der Status umfasst hier auch die Freiheit von jeglicher Adelsherrschaft. Nominell hat jedoch Festum die Oberherrschaft über die anderen Städte. Neersand zählt trotz Sonderstatus nicht zu diesen.

Gelegentlich wird der Begriff auch verwendet um die unabhängigen Städte außerhalb der großen Reiche zu bezeichnen.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]