Aventurisches Waffenrecht

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt

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Kurzbeschreibung

Jede freie Person hat in Aventurien das Recht, eine Waffe zu tragen. Allerdings dürfen einige bestimmte Waffen in einigen Regionen nur von Privilegierten getragen werden, wie z. B. der Rondrakamm. Weiterhin wird oft zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand unterschieden, z. B. Holzfäller-Äxte oder Schmiedehämmer.

Waffengesetze in Regionen

Waffengesetze in Städten

  • Alt-Gareth: Zutritt mit Waffen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
  • Grangor: Hier dürfen so gut wie keine Waffen getragen werden, außer Dolchen, Stäben und - als bekanntes Schlupfloch - der Zweililien.
  • Mengbilla: Das Waffentragen ist hier nur mit Erwerb des Bürgerrechts erlaubt. Zusätzlich unterliegen lange Waffen einer hohen Gebühr.
  • Uhdenberg: Das Tragen einer Waffe ist verpflichtend.

Natürlich sind private Waffengesetze auch an der Tagesordnung. In bestimmten Wirts- oder Spielhäusern kann es vorkommen, dass der Eigentümer keine Waffenträger in seinen Schankräumen wünscht. Ebenso wird man in vielen Tempeln (z. B. Tsa, Rahja) oder zu bestimmten Anlässen (wie ein Empfang bei einem Adligen) seine Waffen ablegen müssen.

Ausnahmen

Von Waffeneinschränkungen ausgenommen sind grundsätzlich Elfen, die ihren Bogen tragen dürfen (s. Tralloper Vertrag), sowie Geweihte, Krieger und Adlige, die ihre privilegierten Standeswaffen behalten dürfen. Bei Magiern kann man auch davon ausgehen, dass auch sie ihre Standeszeichen (Zauberstab, Bannschwert) mit sich führen dürfen.

Publikationen

Ausführliche Quellen

  • Aventurisches Arsenal Seiten 11 (Hinweis zur Bedeutung von Waffengesetzen für reisende Charaktere), 54 (Ritualwaffen und Standessymbole)

Ergänzende Quellen

Erwähnungen

Weblinks

  • Waffenrecht und Ausnahmen auf selemer-tagebuecher.de