Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
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Kronvogt bezeichnet einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.<br>
Kronvogt bezeichnet einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.<br>
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Meist wird der Aufwand den zuständigen Kronvogt zu verständigen vom örtlichen Adel jedoch gescheut und Selbstjustiz geübt.<br>
Meist wird der Aufwand den zuständigen Kronvogt zu verständigen vom örtlichen Adel jedoch gescheut und Selbstjustiz geübt.<br>
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.
==Wichtigste Quellen==
 
==Publikationen==
===Wichtigste Quellen===
*[[Rauhes Land im hohen Norden]] Seite 32
*[[Rauhes Land im hohen Norden]] Seite 32


==Links==
===Wiki Aventurica===
*[[Aventurische Titulatur]]
[[Kategorie:Index-K]][[Kategorie:Titel]]
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Version vom 16. Juli 2007, 19:21 Uhr

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Kurzbeschreibung

Kronvogt bezeichnet einen adligen Beamten des Bornlandes. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom Adelsmarschall besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der bornländischen Krone.
Seine oberste Aufgabe ist es ‘den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen’. Hierzu gehört:

  • Die Aufsicht über die Einhaltung der bornländischen Gesetze.
  • Durchsetzung des bornischen Landfriedens.
  • Die Aufklärung von Verbrechen.
  • Die Rechtssprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen Bronnjaren betroffen sind oder ein Beschuldigter kein Bornländer ist.

Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige Bronnjar dies wünscht, mehrere Bronnjaren betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, das seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein Bronnjar selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage den Kronvogt zu verständigen).
Meist wird der Aufwand den zuständigen Kronvogt zu verständigen vom örtlichen Adel jedoch gescheut und Selbstjustiz geübt.
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete Landreiter, für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben.

Publikationen

Wichtigste Quellen

Links

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