Kronvogt (Bornland): Unterschied zwischen den Versionen
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==Kurzbeschreibung== | ==Kurzbeschreibung== | ||
Als '''Kronvogt''' bezeichnet man einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der [[Bornland|bornländischen]] Krone.<br> | Als '''Kronvogt''' bezeichnet man einen adligen Beamten des [[Bornland]]es. Das Amt des Kronvogts wird direkt vom [[Adelsmarschall]] besetzt. Der Machtbereich der Kronvögte erstreckt sich allein auf Ländereien im Besitz der [[Bornland|bornländischen]] Krone.<br /> | ||
Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen". <br> | Ihre oberste Aufgabe ist es, "den Frieden und die Sicherheit des Landes zu schützen". <br /> | ||
Hierzu gehören:<br> | Hierzu gehören:<br /> | ||
*Die Aufsicht über die Einhaltung der [[Bornland|bornländischen]] Gesetze. | *Die Aufsicht über die Einhaltung der [[Bornland|bornländischen]] Gesetze. | ||
*Durchsetzung des [[Bornland|bornischen]] Landfriedens. | *Durchsetzung des [[Bornland|bornischen]] Landfriedens. | ||
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*Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen [[Bronnjar]]en betroffen sind oder ein Beschuldigter kein [[Bornland|Bornländer]] ist. | *Die Rechtsprechung, wenn Untertanen von unterschiedlichen [[Bronnjar]]en betroffen sind oder ein Beschuldigter kein [[Bornland|Bornländer]] ist. | ||
Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein [[Bronnjar]] selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).<br> | Außerhalb der Kronländereien können Kronvögte nur tätig werden, wenn der zuständige [[Bronnjar]] dies wünscht, mehrere [[Bronnjar]]en betroffen sind oder wenn der Kronvogt davon ausgehen kann, dass seine Hilfe erwünscht ist (z. B. wenn ein [[Bronnjar]] selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und selbst nicht in der Lage ist, den Kronvogt zu verständigen).<br /> | ||
Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.<br> | Meist wird der Aufwand, den zuständigen Kronvogt zu verständigen, vom örtlichen Adel gescheut und Selbstjustiz geübt.<br /> | ||
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. | Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben unterstehen den Kronvögten bewaffnete [[Grenzjäger|Landreiter]], für deren Ausrüstung und Entlohnung sie selbst aufzukommen haben. | ||