Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Kanzler''' wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor etc.
Als '''Kanzler''' wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor etc.


Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der '''Reichserzkanzler''', der dieses Amt für die Kaiserin ausübt.
Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der [[Reichserzkanzler]], der dieses Amt für die Kaiserin ausübt.


Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den [[Nordmarken]] '''Landhauptfrau''', in [[Albernia]] '''Hofmarschall''' oder in [[Greifenfurt]] '''Meisterin der Mark'''.
Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den [[Nordmarken]] '''Landhauptfrau''', in [[Albernia]] '''Hofmarschall''' oder in [[Greifenfurt]] '''Meisterin der Mark'''.
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