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Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen
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→Kurzbeschreibung
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Als '''Kanzler''' wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor etc. | Als '''Kanzler''' wird meist das wichtigste Verwaltungsamt am Hof eines Provinzherrn bezeichnet. Der Kanzler entlastet den jeweiligen Adligen bei alltäglichen Verwaltungsaufgaben, bereitet den Schriftverkehr vor etc. | ||
Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der | Der höchste Träger eines solchen Amtes ist der [[Reichserzkanzler]], der dieses Amt für die Kaiserin ausübt. | ||
Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den [[Nordmarken]] '''Landhauptfrau''', in [[Albernia]] '''Hofmarschall''' oder in [[Greifenfurt]] '''Meisterin der Mark'''. | Die tatsächliche Bezeichnung kann je nach Provinz wechseln. So nennt man das Amt in den [[Nordmarken]] '''Landhauptfrau''', in [[Albernia]] '''Hofmarschall''' oder in [[Greifenfurt]] '''Meisterin der Mark'''. |