Dämonenbeschwörung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kurzbeschreibung==
==Kurzbeschreibung==
'''Dämonenbeschwörung''' gilt in im [[Mittelreich]], dem [[Horasreich]], dem [[Kalifat]], dem [[Bornland (Region)|Bornland]], in [[Thorwal (Region)|Thorwal]], [[Nostria]], [[Andergast (Region)|Andergast]], [[Alanfanisches Imperium|Al’Anfa]] und dem [[Shîkanydad von Sinoda]] als [[Verbrechen]]. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Erstäter und [[Gilde]]nangehörigen [[Disvocatio]] und [[Disliberatio]] angewandt, im Wiederholungsfall [[Expurgico]]. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem [[Tempel]] die [[Weihe (karmal)|Weihe]] entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein [[Mal des Frevlers]].
'''Dämonenbeschwörung''' gilt in im [[Mittelreich]], dem [[Horasreich]], dem [[Kalifat]], dem [[Bornland (Region)|Bornland]], in [[Thorwal (Region)|Thorwal]], [[Nostria]], [[Andergast (Region)|Andergast]], [[Alanfanisches Imperium|Al’Anfa]] und dem [[Shîkanydad von Sinoda]] als [[Verbrechen]]. Kommt niemand dadurch zu Schaden, wird bei einem Ersttäter und [[Gilde]]nangehörigen [[Disvocatio]] und [[Disliberatio]] angewandt, im Wiederholungsfall [[Expurgico]]. Gildenlosen droht mindestens Bannung der Zauberkraft und sieben Jahre Steinbruch. Kommt jemand ernsthaft zu Schaden, droht in jedem Fall der Feuertod. Vor den Göttern ist diese Tat schwerwiegend genug, dass sie einem [[Tempel]] die [[Weihe (karmal)|Weihe]] entziehen, wenn sie dort begangen wird, sie genügt aber nicht für ein [[Mal des Frevlers]].


==Publikationen==
==Publikationen==
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