Regeneration (Eigenschaft beschworener Wesen)
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Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Möglich bei |
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Dämonen, Elementare, Geister, Chimären, Golems, Untote |
Regeneration I und II sind Eigenschaften beschworener Wesen, mit denen beschworene Wesen in der Lage sind, rapide und kontinuierlich verlorene „Lebenspunkte“ wiederzuerlangen.
Regeltechnisches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
DSA5 | Regeneration I-II
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Wesensfähigkeiten | ⓘMöglich bei: Alle |
Mit dieser Fähigkeit Regneriert ein Wesen nach jeder KR.
Primär-Quelle: Aventurisches Pandämonium Seite 160 |
DSA-Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zumindest seit WdZ. ist diese Eigenschaft auch für andere Wesen (Elementarwesen, Geister, Chimären, Golems und Untote) möglich.
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurisches Pandämonium Seite 160 (DSA5-Regeln, Beschreibung, Werte)
- Mit Geistermacht & Sphärenkraft Seite 53 (DSA4-Regeln)
- Wege der Zauberei Seite 234 (DSA4-Regeln)
- Tractatus contra Daemones Seite 155 (DSA4-Regeln)