Pfalzgrafschaft

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Wikipedia: Königspfalz

Feudalstruktur des Mittelreichs

Herrschaftsgebiet:   Adelstitel  (Stellvertreter)


Kaiserreich:   Kaiser
(Reichsbehüter - Reichsregent - Reichsverweser)


Provinzen:   Provinzherr
Königreich:   König
Herzogtum:   Herzog
Fürstentum:   Fürst
Markgrafschaft:   Markgraf
(alle: Kronverweser)


Protektorat:   Protektor
Gouvernement:   Gouverneur
Marschallsland:   Marschall
Komturei:   Komtur


Reichsmark:   König / Herzog / Fürst  (Markverweser)
Stadtmark:   Markvogt
Landgrafschaft:   Landgraf
Grafschaft:   Graf  (Burggraf - Markvogt)


Pfalzgrafschaft:   Pfalzgraf  (Reichsvogt)
Gaugrafschaft:   Gaugraf
Baronie:   Baron  (Vogt - Landvogt - Cronvogt - Reichsvogt)
Stadtmark:   Vogt

Enklaven:
Amazoneneköniginnenreich - Bergfreiheit


Junkergut:   Junker

Edlengut:   Edler - Reichsedler - Landedler
Rittergut:   Ritter - Reichsritter


Reichsstadt


Name abgeleitet von
Pfalzgraf


Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Pfalzgrafschaft ist ein kaiserliches Eigenlehen, das üblicherweise Baroniegröße hat und im direkten Auftrag des Kaisers durch einen Pfalzgrafen verwaltet wird. In einer Pfalzgrafschaft befindet sich eine kaiserliche Residenz, die Pfalz, auf welcher der Kaiser und sein Gefolge Unterkunft, Sicherheit und Verpflegung findet ohne sich auf die Gastfreundschaft von Provinzherren verlassen zu müssen.

Pfalzen und die sie umgebenden Pfalzgrafschaften entstanden im Mittelreich in der Zeit der Klugen Kaiser durch das Reisekaisertum.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erwähnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]