Inoffiziell Diskussion:Straftaten

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt

Ist nur ein Entwurf, habe gesehen, dass die Domain noch ganz unbearbeitet ist und hab einfach mal losgelegt. Ich weiß allerdings auch noch nicht, wohin das führt. Für Anregungen bin ich dennoch dankbar. --Marcian Wer auch immer hier gearbeitet hat ich finde es sau gut!-Marcian

Als Hilfe kann hier die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung gelten. Da findet sich auch eine Regelung zu Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. als Ergänzung möchte ich anmerken das die Gesetze der zivilisierten aventurischen Reiche einen starken Götterbezug haben dürften. Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind immer ein Frevel gegen Rahja, Aufwiegelung des Volks immer ein Frevel gegen Praios' usw. --Eckhard 20:34, 8. Jul 2005 (GMT)

Moin, mangels einheitlichem Gesetzeswerk in Strafsachen, kann es keine verbindlichen Quellen geben, weswegen ich mal das wichtigste, was aus dutzenden Rechtsdokumenten stammen könnte, einfach mal hier wiedergegeben. Volksaufwieglung ist gut. Ist der Götterbezug nicht im göttlichen Recht festgesetzt.

Moin. Das mit Rahja und der sexuellen Selbstbestimmung muss ich mir merken und noch beim göttlichen Gesetz eintragen. Ich glaube das größte Problem ist, das es in den Unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Gesetze gibt. Wer in Al‘Anfa einen Sklaven erschlägt wird nicht wegen Mordes sondern wegen Sachbeschädigung angeklagt. Mir fällt aber auch nicht ein wie man das unter einen Hut bringen kann! --Marcian

Muss man auch nicht. Es gibt kein allgemeingütiges Strafrecht. Jede Stadt dürfte ihr eigenes haben, die dieses Bamberger Dokument beweist. Vielleicht gibt es Strafrechtsdokumente je nach Region oder Baronie, aber Städte haben sowieso ihr eigenes Süppchen. Was ich hier aufgelistet habe, ist lediglich eine kleine Auswahl aus dem StGB, etwas historisiert. --Adanos

Vielleicht sollten wir die regionalen Unterschiede in der Gesetzgebung und dem Strafmaß etwas mehr herausarbeiten. Ich denke das macht ja grade den Reiz an der aventurischen Justiz aus: Man weiß nie so genau, worauf man sich einlässt.
Im Bornland wird man für ein Delikt an Leib und Leben büßen müssen, für das man im Horasreich eventuell nur eine Geldstrafe erhalten würde.
Sicherlich gibt es Kapitalverbrechen, die überall geahndet werden. Aber dazu muss es zuerst einen Kläger und einen Richter geben, bei dem das angezeigt werden kann. Dann stellt sich die Frage ist der potenzielle Kläger überhaupt klageberechtigt. Als dann muss geklärt werden, welches Gericht zuständig ist usw.
Auch die aventurische Unterteilung der Rechtsbrüche in Vergehen, Verbrechen und Schwerverbrechen sollte gewürdigt werden.
Bei der Beweisfeststellung kann man kaum irdische Maßstäbe ansetzen, da hier Spuren nicht beweissicher dokumentiert werden und sich die Boron-Kirche formal gegen eine Sektion von Mordopfern stellen würde. Einer Beweisführung unter Zuhilfenahme von magischen Mitteln würde bei einem Inquisitionsverfahren wohl in einem Desaster enden, wenngleich eine karmale Aufklärung sehr vielversprechend sein würde. --Eckhard 15:45, 14. Jul 2005 (GMT)

Das ist schwierig, da wir extrem divergierendes Regionalrecht haben. Die Unterteilung kann man aber ansprechen, wobei da auch wieder von Region zu Region etwas anderes darunter fällt. --Adanos