Benutzer:StipenTreublatt/Wayback Machine

aus Wiki Aventurica, dem DSA-Fanprojekt

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Immer wieder meinen Menschen, Links auf die „Wayback Machine“ des Internet Archive in das Wiki Aventurica einfügen zu müssen. Da dies über die MediaWiki:Spam-blacklist verhindert wird, meinen manche dieser Menschen, die automatische Filterung austricksen zu können. Ein solches Verhalten wird in Zukunft - wie bei jedem absichtlichen Verstoß gegen die Richtlinien - zur dauerhaften Sperrung der entsprechenden Nutzerkonten führen.

Warum? In den Richtlinien steht: „Links auf Seiten mit in Deutschland illegalem Inhalt sind in diesem Wiki unerwünscht“ - und die „Wayback Machine“ enthält massenhaft Inhalte, die in Deutschland illegal sind, da der Modus Operandi der Webseite gezielt gegen das Urheberrecht verstößt.

Urheberrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Das Urheberrecht schützt Werke aus den Bereichen „Literatur, Wissenschaft und Kunst“ (§ 1 UrhG).
  2. Texte können urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die Schöpfungshöhe erreicht wird, siehe dazu auch Kleine Münze.
  3. Stellt der Urheber sein Werk öffentlich, etwa auf einer Webseite, zur Verfügung§ 6 (1), bedeutet dies nicht, dass er auf den urheberrechtlichen Schutz des Werkes verzichtet. Texte auf Webseiten unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.§ 15
  4. Das Kopieren und öffentliches Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne explizites Einverständnis des Urhebers ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. § 15 (2)

Wayback Machine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die „Wayback Maschine“ durchsucht das Internet und kopiert alle vorgefundenen Webseiten ohne Nachfrage beim Urheber auf die eigene Webseite: „the Archive collects web pages that are publicly available“ (help.archive.org/help/wayback-machine-general-information/).
  2. Früher bot die „Wayback Machine“ Webseitenbetreibern die Möglichkeit, per robots.txt dem Crawler mitzuteilen, dass eine „Archivierung“ der Webseite nicht gewünscht ist. 2017 verwarfen die „Wayback Machine“-Betreiber diese Möglichkeit, wodurch der Crawler diesen expliziten Hinweis nun ignoriert und die Inhalte aller Webseiten kopiert, also auch diejenigen von Betreibern, die dies - per robots.txt-Eintrag - explizit nicht wünschen; siehe dazu Wayback Machine: Website exclusion policy. Diese Änderung wurde nicht direkt an die Webseitenbetreiber, deren Webseiten entsprechende robots.txt-Einträge enthalten, kommuniziert, sondern nur in einem Blogbeitrag angekündigt (blog.archive.org/2017/04/17/robots-txt-meant-for-search-engines-dont-work-well-for-web-archives/).

The Internet Archive respects the intellectual property rights and other proprietary rights of others.

–, Internet Archive's Terms of Use, Privacy Policy, and Copyright Policy
  1. Diese Behauptung mag für amerikanisches Copyright law zutreffen, aber nicht für das deutsche Urheberrecht, denn die öffentliche Wiedergabe der Sammlung aller Webseiten ohne explizite Einwilligung der Urheber ist ein eindeutiger Verstoß gegen § 15 (2).
  2. Dies wird auch explizit in der englischen Wikipedia anerkannt, basierend auf dem Aufsatz "The Wayback Machine und Google Cache - eine Verletzung deutschen Urheberrechts?" von Martin Bahr (bereits seit 2002 online):

In Europe, the Wayback Machine could be interpreted as violating copyright laws. Only the content creator can decide where their content is published or duplicated, so the Archive would have to delete pages from its system upon request of the creator.

–, Wayback Machine: Legal status
  1. Selbst dieser Absatz beschönigt die Situation - erstens gibt es da nicht viel zu "interpretieren", und zweitens muss die "Wayback Machine" auf Wunsch des Urhebers nicht nur das Werk entfernen, sondern auch Schadensersatz zahlen, siehe § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, § 97a Abmahnung.
  2. Bezeichnenderweise findet sich in der deutschen Wikipedia kein Hinweis auf den rechtlichen Status in Deutschland. Auch der Wikipedia-Artikel einer weiteren "Archivierer"-Webseite enthält keinen Hinweis darauf, dass die Inhalte der Webseite in Deutschland illegal sind.

FAQ[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Warum wird die Wayback Machine von allen verwendet?
    1. Weil die Seite so schön praktisch ist.
    2. Weil den Meisten nicht bewusst sein dürfte, dass die Inhalte der Seite in Deutschland illegal sind.
    3. Weil manche Menschen sich nicht darum scheren, wenn die Rechte Anderer verletzt werden.
  2. Warum bekommt das Internet Archive keine rechtlichen Probleme?
    1. Weil nur der Urheber Urheberrechtsverstöße vor Gericht bringen kann§ 97, und die Bestimmungen des Urheberrechts vermutlich vielen nicht bekannt sind.
    2. Weil möglicherweise von manchen Urhebern fälschlicherweise von der offensichtlichen Legalität des Angebots in den USA auf die Legalität in Deutschland geschlossen wird.
    3. "Some cases have been brought against the Internet Archive specifically for its Wayback Machine archiving efforts." (Wayback Machine: Legal status)
  3. Warum verwendet die deutsche Wikipedia Links auf die Wayback Machine?
    1. Weil die deutsche Wikipedia eine Webseite nach amerikanischem Recht ist, siehe Wikipedia, Wikimedia Foundation.
    2. Weil die deutschen Wikipedia-Autoren zwar angeblich deutsches Recht achten (Wikipedia:Urheberrechte beachten), aber offenbar nur, wenn es ihnen in den Kram passt. Wissentlich werden dort sogar die Webseiten eines anderen "Archivierers" verlinkt, der auf den Wunsch von Urhebern, dass er ihre Werke von seiner Webseite entfernen möge, mit dem Komplettkopieren (und Veröffentlichen) der Webseite des Anfragenden reagiert; zudem enthält diese "Archivierer"-Webseite noch nicht einmal ein Impressum (weil die Betreiber "anonym bleiben" wollen), was ebenfalls gegen deutsche Gesetze verstößt: § 5 TMG.