Gut
Wikipedia: Gutshof
ⓘ Feudalstruktur des Mittelreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel (Stellvertreter) Kaiserreich: Kaiser Provinzen: Provinzherr Protektorat: Protektor Reichsmark: König / Herzog / Fürst (Markverweser) Pfalzgrafschaft: Pfalzgraf (Reichsvogt) Enklaven: Edlengut: Edler - Reichsedler - Landedler |
ⓘ Feudalstruktur des Horasreichs |
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Herrschaftsgebiet: Adelstitel Königreich: König Markgrafschaft: Marchese Gut: Baronet (-): Nobile ehemalige Struktur im Königreich am Yaquir: |
Name abgeleitet vonⓘ |
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Junker, Ritter, Edler |
Kurzbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein Gut ist ein Großgrundbesitz eines Angehörigen des Adels. Es umfasst zwar viel weniger Land als eine Baronie, meist nur einen Gutshof und ein bis zwei Dörfer, ist aber auch keine lehensrechtliche Verwaltungseinheit mehr wie eine Baronie, sondern ein echter Besitzstand des jeweiligen Adligen.
Ein Gut wird je nach Titelart des Besitzers im Mittelreich auch Junkerngut bei Junkern, Rittergut bei Rittern oder Edlengut bei Edlen genannt.
Im Horasreich gibt es keine festen Bezeichnungen, üblich sind Domäne, Rittergut und Länderei.
- Bekannte Güter
Kategorie:Gut • Kategorie:Gutshof
Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausführliche Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Herz des Reiches Seite 25
- Land der stolzen Schlösser Seite 25
- Reich des Horas Seite 72
Ergänzende Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Aventurischer Bote Nr. 158 Seite 5 (Der Ringende Herr)